Für Sie da – jeden Tag.

Unterstützung, Betreuung und Pflege – so viel wie nötig, so individuell wie möglich

Hausservice & Betreuung

Damit Sie Ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.

Neben der Vermietung der seniorengerechten Wohnungen ist der Hausservice die zweite wichtige Säule unseres WohnPark-Konzepts. Mit unserem Hausservice unterstützen wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner gezielt dort, wo sie Hilfe benötigen. Unsere Bewohner können mit dem sicheren Gefühl bei uns leben, dass bei Fragen oder im Notfall immer jemand für sie da ist.

Als erster Ansprechpartner steht unser Empfang im Foyer mit Rat und Tat zur Seite. Die Mitarbeiterinnen helfen bei Wünschen und Problemen des täglichen Lebens und geben Auskunft – egal ob es um die Recherche einer Telefonnummer, die Vereinbarung eines Arzttermins oder um Hilfe bei Behördenangelegenheiten geht.

Gerne erledigt unser Team auch gelegentliche Tätigkeiten, wie kleine Hausmeisterarbeiten, das Bringen von Mahlzeiten und Post im Haus, eine Wohnungskontrolle bei Abwesenheit oder gibt technische Unterstützung.

Wichtige Bestandteile unseres WohnPark-Services sind außerdem der Bereitschaftsdienst und unsere Hausnotrufanlage mit einer Erreichbarkeit rund um die Uhr. Bei Einzug erhalten unsere Bewohner ein Armband mit einem Notrufknopf, über das im Notfall jederzeit ein Notruf abgesendet werden kann. Mit einem Klick wird unser geschultes Personal informiert, das innerhalb von 15 Minuten vor Ort ist und sich kümmert. Über unser Notrufsystem ist auch eine Ortung innerhalb des gesamten Hauses möglich, so dass wir schnell Ersthilfe leisten können – egal, ob sich die Person in ihrer Wohnung oder im Gemeinschaftsbereich befindet.

Außerdem bieten wir viele Dienstleistungen, die wir vorhalten und gesondert berechnen. Dazu zählen z.B. die Wohnungsreinigung, die Wäschepflege, ein Einkaufsservice, Boten- und Begleitungsgänge, Hol- und Bringdienste, ein Reparaturservice und Friseur- sowie Fußpflegedienstleistungen.

Darüber hinaus organisieren wir im WohnPark regelmäßige Aktivitäten wie Gymnastik, Gedächtnistraining, unsere Kaminabende und kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte.

Auch die Türen unserer Geschäftsführung stehen jederzeit. Durch unsere familiäre Struktur ist unsere Geschäftsführung jederzeit ansprechbar für Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter und Gäste.

Sprechen Sie uns gerne an:

Fürsorge & Pflege

In guten Händen – auch im Pflegefall.

Fürsorge und Pflege sind feste Bestandteile des Konzepts unseres WohnParks. Unser Ziel ist es, unseren Bewohnerinnen und Bewohnern auch bei gesundheitlichen Einschränkungen ein sicheres und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Im Falle einer Erkrankung kümmern wir uns unterstützend oder organisieren bei akutem Bedarf die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Auch bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit kann die Betreuung in der eigenen Wohnung erfolgen – in enger Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl.

Individuelle Unterstützung – gut vernetzt vor Ort

Wir arbeiten vertrauensvoll mit allen Pflegediensten in der Region zusammen und beraten unsere Bewohnerinnen und Bewohner gern bei der Auswahl einer passenden Unterstützung.

Seit 2020 besteht zudem die Möglichkeit, Leistungen unseres Schwesterunternehmens EichenHof Burgwedel in Anspruch zu nehmen. Durch die enge Zusammenarbeit profitieren unsere Bewohner von kurzen Wegen und abgestimmten Abläufen.

Der EichenHof bietet:

Die Tagespflege steht sowohl Bewohnern des WohnParks als auch externen Gästen offen und bietet eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Versorgung.

Selbstständig wohnen – auch mit Pflegegrad

In den vergangenen Jahren haben bereits viele Menschen mit höherem Pflegegrad im WohnPark gelebt. Ob ein selbstständiges Wohnen mit Unterstützung möglich ist und eine angemessene, verantwortungsvolle Versorgung sichergestellt werden kann, wird stets individuell geprüft.

Diese Entscheidung treffen wir sorgfältig und gemeinsam – im Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen.

Sie haben Fragen?

Niedrigschwellige Leistungen nach § 45b SGB XI

Weitere Hilfe und Unterstützungsleistungen.

Ergänzend zu unserem WohnPark-Service bieten wir sogenannte niedrigschwellige Unterstützungsleistungen an. Diese können über den Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI finanziert werden.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €, der von der Pflegekasse im Rahmen einer Erstattungsleistung übernommen wird.

Unser Angebot richtet sich sowohl an Bewohnerinnen und Bewohner des WohnParks mit Pflegegrad als auch an externe Pflegebedürftige, die nicht im WohnPark leben.

Unser Ziel

Wir unterstützen im Alltag und im Haushalt und entlasten gleichzeitig Angehörige.

Mit geschultem Personal helfen wir dabei, tägliche Herausforderungen besser zu bewältigen und den Tagesablauf zu strukturieren.

Unser Anliegen ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten oder zu verbessern – und dadurch einen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung hinauszuzögern oder idealerweise ganz zu vermeiden.

Unsere Leistungen im Überblick

  1. Alltagsbegleitung

Im Mittelpunkt stehen individuelle Begleit- und Unterstützungsangebote, zum Beispiel:

  • Bring- und Begleitdienste (z. B. zu Arztterminen)
  • Begleitung zu Behörden oder Dienstleistern
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Hilfe bei der Strukturierung des Tages
  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie bei Aufgaben im Haushalt, unter anderem:

  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Reinigungsarbeiten
  • Wäschepflege

Pflegerische Leistungen sind nicht Bestandteil der niedrigschwelligen Angebote.

Diese können jedoch jederzeit über den ambulanten Pflegedienst unseres Schwesterunternehmens, den EichenHof Burgwedel, in Anspruch genommen werden.

Zu Beginn führen wir mit jedem Kunden ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch. Dabei besprechen wir gemeinsam den individuellen Unterstützungsbedarf.

Die Abrechnung der vereinbarten Leistungen erfolgt monatlich auf Stundenbasis.

Nach Antragstellung bei der Pflegekasse werden die Kosten im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet.